(4)Absatz 4,Für das Betreuen von Bäumen, Sträuchern, Blumenbeeten usw. sowie das Entfernen von Laub, Ästen und ähnlichen Arbeiten gebührt ein monatliches Pauschale, dessen Höhe nach der tatsächlichen Arbeitsleistung und unter Zugrundelegung eines Stundenlohnes von 15,- € zu errechnen ist.