Bundesrecht konsolidiert: Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen für die Jahre 2025 bis 2028 § 5, tagesaktuelle Fassung

Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen für die Jahre 2025 bis 2028 § 5

Kurztitel

Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen für die Jahre 2025 bis 2028

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 170/2023

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 5

Inkrafttretensdatum

01.01.2025

Außerkrafttretensdatum

Index

31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds

Text

Inkrafttreten

Paragraph 5,

Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft.

Im RIS seit

05.01.2024

Zuletzt aktualisiert am

05.01.2024

Gesetzesnummer

20012481

Dokumentnummer

NOR40259059

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2023/170/P5/NOR40259059