Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG wird genehmigt.Der Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG wird genehmigt.
Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, diese vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, sowie das Land Wien, vertreten durch den Landeshauptmann, nachfolgend Vertragsparteien genannt, sind in der Absicht, künftig weitere Ausbaumaßnahmen der Wiener U-Bahn, wie etwa einen Linienast der U1 nach Rothneusiedl, gemeinsam zu verwirklichen, übereingekommen, gemäß Art. 15a B-VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen:Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, diese vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, sowie das Land Wien, vertreten durch den Landeshauptmann, nachfolgend Vertragsparteien genannt, sind in der Absicht, künftig weitere Ausbaumaßnahmen der Wiener U-Bahn, wie etwa einen Linienast der U1 nach Rothneusiedl, gemeinsam zu verwirklichen, übereingekommen, gemäß Artikel 15 a, B-VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen: