(4)Absatz 4,Die Anforderungen nach Abs. 3 gelten nicht für Dienstleistungen, die professionellen Kunden gemäß § 66 erbracht werden, es sei denn, diese Kunden erklären in elektronischer Form oder auf Papier, dass sie von dieser Ausnahmebestimmung nicht Gebrauch machen möchten. Der Rechtsträger ist verpflichtet, diese Erklärungen aufzuzeichnen.Die Anforderungen nach Absatz 3, gelten nicht für Dienstleistungen, die professionellen Kunden gemäß Paragraph 66, erbracht werden, es sei denn, diese Kunden erklären in elektronischer Form oder auf Papier, dass sie von dieser Ausnahmebestimmung nicht Gebrauch machen möchten. Der Rechtsträger ist verpflichtet, diese Erklärungen aufzuzeichnen.