Bundesrecht konsolidiert: Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung für die von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen erbrachten Leistungen für die Jahre 2009 und 2010 § 0, tagesaktuelle Fassung

Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung für die von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen erbrachten Leistungen für die Jahre 2009 und 2010 § 0

Kurztitel

Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung für die von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen erbrachten Leistungen für die Jahre 2009 und 2010

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 510/2013

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

28.12.2013

Außerkrafttretensdatum

Index

27/01 Rechtsanwälte

Titel

Verordnung des Bundesministers für Justiz über die gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren erbrachten Leistungen für die Jahre 2009 und 2010
StF: BGBl. II Nr. 510/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Paragraph 47, Absatz 5, Rechtsanwaltsordnung, RGBl. Nr. 96 aus 1868,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 54 aus 2012,, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Hauptausschuss des Nationalrates verordnet:

Im RIS seit

08.01.2014

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2019

Gesetzesnummer

20008730

Dokumentnummer

NOR40159455