Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Bestandsspezifische Impfstoffe - Betriebsordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 16
Inkrafttretensdatum
27.07.2010
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
BIBO
Index
82/04 Apotheken, Arzneimittel
Text
Beanstandungen und Produktrückruf
§ 16.Paragraph 16,
Im Hinblick auf bestandsspezifische Impfstoffe muss jeder Betrieb ein System führen, um Beanstandungen systematisch aufzuzeichnen und zu überprüfen und wirkungsvolle systematische Vorkehrungen zu treffen, damit die Produkte jederzeit schnell zurückgerufen werden können. Der Betrieb hat jede Beanstandung eines Mangels aufzuzeichnen und zu untersuchen. Über jeden Mangel, der möglicherweise zu einem Rückruf oder einer ungewöhnlichen Einschränkung des Vertriebs führt, hat der Betrieb unverzüglich das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen zu unterrichten.
Im RIS seit
13.09.2010
Zuletzt aktualisiert am
13.09.2010
Gesetzesnummer
20006874
Dokumentnummer
NOR40121244