Bundesrecht konsolidiert: GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - prov. Beitritt Tunesien § 0, tagesaktuelle Fassung

GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - prov. Beitritt Tunesien § 0

Kurztitel

GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - prov. Beitritt Tunesien

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 248/1966

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

21.10.1966

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

19.09.1966

Index

59/03 GATT, Welthandelsorganisation

Titel

(Übersetzung)
DRITTE NIEDERSCHRIFT (PROCESVERBAL) BETREFFEND DIE VERLÄNGERUNG DER DEKLARATION ÜBER DEN PROVISORISCHEN BEITRITT TUNESIENS ZUM ALLGEMEINEN ZOLLUND HANDELSABKOMMEN (GATT)
StF: BGBl. Nr. 248/1966 (NR: GP XI RV 58 AB 124 S. 18. BR: S. 242.)

Sprachen

Englisch, Französisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Vertragsparteien der Deklaration vom 12. November 1959 über den provisorischen Beitritt Tunesiens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (im folgenden als „die Deklaration“ beziehungsweise als „das Allgemeine Abkommen“ bezeichnet) sind

IN ANWENDUNG des Absatzes 6 der Deklaration ÜBEREINGEKOMMEN wie folgt:

Ratifikationstext

Die vorliegende Niederschrift ist für Österreich gemäß ihrer Ziffer 2 am 21. Oktober 1966 in Kraft getreten.

Sonstige Textteile

Nachdem die Dritte Niederschrift (Procès-Verbal) betreffend die Verlängerung der Deklaration über den provisorischen Beitritt Tunesiens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT), welche also lautet:

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diese Niederschrift für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in dieser Niederschrift enthaltenen Bestimmungen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen, vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, vom Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, am 19. September 1966

Zuletzt aktualisiert am

03.11.2010

Gesetzesnummer

20004922

Dokumentnummer

NOR30005382

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1966/248/P0/NOR30005382