Bundesrecht konsolidiert: Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Litauen) § 0, tagesaktuelle Fassung

Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Litauen) § 0

Kurztitel

Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Litauen)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 209/2005

Typ

Vertrag – Litauen

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

17.11.2005

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

06.04.2005

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Beachte

Die Änderungen auf Grund des MLI (BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Litauen plus MLI, als Anlage 1 dokumentiert.

Titel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Litauen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
StF: BGBl. III Nr. 209/2005 (NR: GP XXII RV 891 AB 1038 S. 122. BR: AB 7380 S. 725.)

Sprachen

Deutsch, Englisch, Litauisch

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

Die Republik Österreich und die Republik Litauen, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen, haben Folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 29, Absatz eins, des Abkommens wurden am 25. Oktober bzw. 17. November 2005 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß Artikel 29, Absatz 2, mit 17. November 2005 in Kraft.

Anmerkung

Dokumentalistische Gliederung:
Generierter Text des MLI und des Abkommens = Anlage 1

Schlagworte

e-rk3
DBA

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2025

Gesetzesnummer

20004500

Dokumentnummer

NOR30004915

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/iii/2005/209/P0/NOR30004915