Bundesrecht konsolidiert: Militärische Hoheitszeichen § 1, tagesaktuelle Fassung

Militärische Hoheitszeichen § 1

Kurztitel

Militärische Hoheitszeichen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 308/2005

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.10.2005

Außerkrafttretensdatum

Index

43/01 Wehrrecht allgemein

Text

Paragraph eins,
  1. Absatz eins,Das militärische Hoheitszeichen besteht aus einem weiß ausgefüllten, gleichseitigen auf der Spitze stehenden Dreieck, das in einem rot ausgefüllten Kreis eingeschrieben ist (Anlage 1).
  2. Absatz 2,Zur Kennzeichnung militärischer Sachgüter kann das militärische Hoheitszeichen nach Maßgabe militärischer Interessen durch eine gleichseitige auf der Spitze stehende Dreieckslinie, die in eine Kreislinie eingeschrieben ist, gestaltet werden (Anlage 2).

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2011

Gesetzesnummer

20004319

Dokumentnummer

NOR40069380