(3)Absatz 3,Die Unterkünfte, das sind alle Arten von Behältnissen, in welchen Tiere untergebracht sind oder zur Schau gestellt werden (zB Käfige, Volieren, Boxen, Terrarien, Aquarien) und sonstigen für die Ausstellung verwendeten Gegenstände (zB Stellagen oder wieder verwendbare Käfigeinrichtungen) müssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein.