Bundesrecht konsolidiert: Eisenbahnverkehr über den Brenner (Italien) § 0, tagesaktuelle Fassung

Eisenbahnverkehr über den Brenner (Italien) § 0

Kurztitel

Eisenbahnverkehr über den Brenner (Italien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 723/1990

Typ

Vertrag – Italien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.12.1989

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

22.11.1989

Index

99/05 Eisenbahnen

Titel

VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM BUNDESMINISTER FÜR ÖFFENTLICHE WIRTSCHAFT UND VERKEHR DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM MINISTER FÜR VERKEHR DER ITALIENISCHEN REPUBLIK BETREFFEND DEN EISENBAHNVERKEHR ÜBER DEN BRENNER
StF: BGBl. Nr. 723/1990

Sprachen

Deutsch, Italienisch

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und der Verkehrsminister der Republik Italien haben

  • Strichaufzählung
    im Einklang mit den Zielsetzungen der deutschen Bundesregierung und den Europäischen Gemeinschaften;
  • Strichaufzählung
    in der Überzeugung, daß die flüssige Abwicklung des Verkehrs eine wichtige Bedingung für die wirtschaftliche Entwicklung ist;
  • Strichaufzählung
    im Bewußtsein der Notwendigkeit, die besten Lebensbedingungen für die Anrainer in den von starken Güterverkehrsströmen durchzogenen Gebieten zu erhalten;
  • Strichaufzählung
    mit dem Beschluß, zu diesem Zweck umgehend bedeutende Verkehrsanteile von der Straße auf die Schiene zu verlagern;
  • Strichaufzählung
    bis zur Realisierung des langfristigen Ausbaus der Eisenbahnverbindung zwischen Verona und München durch den Bau des neuen Brenner-Basistunnels und die anderen damit verbundenen Arbeiten;
  • Strichaufzählung
    nachdem sie mit Befriedigung zur Kenntnis genommen haben, daß von beiden Seiten bereits konkrete Ausbaumaßnahmen an den bestehenden Eisenbahninfrastrukturen, insbesondere der Bau der Umfahrung Innsbruck, in Angriff genommen wurden;
  • Strichaufzählung
    nach Bekräftigung ihres Willens, dem Ausbau der Eisenbahnstrecke weiterhin die notwendigen Investitionsmittel zukommen zu lassen;
folgendes vereinbart:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2015

Gesetzesnummer

10011968

Dokumentnummer

NOR11012233

Alte Dokumentnummer

N9199011981H

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1990/723/P0/NOR11012233