Bundesrecht konsolidiert: Kleingartengesetz § 16, tagesaktuelle Fassung

Kleingartengesetz § 16

Kurztitel

Kleingartengesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 6/1959

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 16

Inkrafttretensdatum

10.01.1959

Außerkrafttretensdatum

Index

98/05 Sonstiges Wohnbau

Text

Aufwendungen.

Paragraph 16,
  1. Absatz eins,Bei Beendigung des Unterpachtverhältnisses kann der Unterpächter vom Generalpächter den Ersatz für die von ihm gemachten Aufwendungen beanspruchen, die zur kleingärtnerischen Nutzung notwendig oder nützlich sind, insbesondere für Obstbäume, Sträucher und sonstige Kulturen; für Baulichkeiten jedoch nur, wenn sie den Bauvorschriften entsprechend errichtet worden sind. Der Ersatz gebührt nach dem gegenwärtigen Werte, insofern er den wirklich gemachten Aufwand nicht übersteigt.
  2. Absatz 2,Endet das Unterpachtverhältnis infolge Zeitablaufes und soll das Grundstück einer anderen Verwendung als der kleingärtnerischen Nutzung zugeführt werden, so entfällt der Ersatzanspruch nach Absatz eins,, wenn der Generalpächter erklärt, gegen die Entfernung der Aufwendungen keinen Einspruch zu erheben. Eine Entfernung der Aufwendungen gegen den Willen des Generalpächters ist im Falle der Beendigung des Unterpachtverhältnisses infolge Beendigung des Generalpachtverhältnisses (Paragraph 9, Absatz eins,) nur insoweit zulässig, als sie nicht für den Grundeigentümer, in den übrigen Fällen als sie nicht für den Generalpächter notwendig oder nützlich sind.
  3. Absatz 3,Bei Grundstücken, die im Zeitpunkt des Abschlusses des Generalpachtvertrages bereits für eine im öffentlichen Interesse gelegene Verwendung bestimmt waren und nur bis zu ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung einstweilen für eine kleingärtnerische Nutzung überlassen werden, kann über den Ersatz der Aufwendungen im Unterpachtvertrag eine andere Regelung getroffen werden.

Zuletzt aktualisiert am

04.04.2019

Gesetzesnummer

10011324

Dokumentnummer

NOR12146561

Alte Dokumentnummer

N9195939480L

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1959/6/P16/NOR12146561