Bundesrecht konsolidiert: Schiffahrt – Regelung der Donauschiffahrt (UdSSR) § 0, tagesaktuelle Fassung

Schiffahrt – Regelung der Donauschiffahrt (UdSSR) § 0

Kurztitel

Schiffahrt – Regelung der Donauschiffahrt (UdSSR)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 4/1958

Typ

Vertrag – UdSSR

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

06.11.1957

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

05.09.1957

Index

99/06 See- und Binnenschifffahrt

Beachte

Für die nachstehenden Staaten wurde eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt:
Russische Föderation (BGBl. Nr. 257/1994)
Ukraine (BGBl. Nr. 291/1996)

Titel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, betreffend die Regelung technischer und kommerzieller Fragen der Donauschiffahrt.
StF: BGBl. Nr. 4/1958 (NR: GP VIII RV 257 AB 285 S. 35. BR: S. 127.)

Sprachen

Deutsch, Russisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken haben im Interesse der Entfaltung von Handel und Schiffahrt zwischen den beiden Staaten und auf Grundlage des Prinzips der Freiheit der Schiffahrt folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Das vorliegende Abkommen ist gemäß seinem Artikel 17 am 6. November 1957 in Kraft getreten.

Sonstige Textteile

Nachdem das am 14. Juni 1957 in Moskau unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, betreffend die Regelung technischer und kommerzieller Fragen der Donauschiffahrt, welches also lautet:

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Abkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in diesem Abkommen enthaltenen Bestimmungen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen, vom Bundesminister für Handel und Wiederaufbau, vom Bundesminister für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft und vom Bundesminister für die Auswärtigen Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, den 5. September 1957.

Schlagworte

e-rk3
Schifffahrt

Zuletzt aktualisiert am

29.01.2020

Gesetzesnummer

10011311

Dokumentnummer

NOR11011576

Alte Dokumentnummer

N9195814226T

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1958/4/P0/NOR11011576