(4)Absatz 4,§ 97 Abs. 3 findet mit der Maßgabe Anwendung, daß die Bestimmung des § 97 Abs. 1 Z 7 in Betrieben, in denen dauernd nicht mehr als 35 Arbeitnehmer beschäftigt werden, nicht anzuwenden ist.Paragraph 97, Absatz 3, findet mit der Maßgabe Anwendung, daß die Bestimmung des Paragraph 97, Absatz eins, Ziffer 7, in Betrieben, in denen dauernd nicht mehr als 35 Arbeitnehmer beschäftigt werden, nicht anzuwenden ist.