(1)Absatz eins,Abweichend von § 73 Abs. 2 erster Satz sind die zu überweisenden Beträge in den Jahren 2026 bis 2030 um folgende Beträge zu reduzieren:Abweichend von Paragraph 73, Absatz 2, erster Satz sind die zu überweisenden Beträge in den Jahren 2026 bis 2030 um folgende Beträge zu reduzieren: