(2)Absatz 2,Die Untergliederung des Abschnittes III des Siebenten Teiles samt Überschriften sowie die §§ 357, 410 Abs. 2, 417 und 417a treten mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.Die Untergliederung des Abschnittes römisch drei des Siebenten Teiles samt Überschriften sowie die Paragraphen 357, 410, Absatz 2, 417 und 417 a treten mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.