(1)Absatz eins,Eine Person im Sinn des § 83 Abs. 1 Z 1, die außer Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit keine Einkünfte erzielt, die gemäß § 41 Abs. 1 EStG 1988 zu veranlagen sind, kann sich unentgeltlich von einer volljährigen und voll handlungsfähigen Person für sämtliche Handlungen im Verfahren FinanzOnline vertreten lassen. Eine solche Person darf höchstens vier Personen vertreten. Das Setzen von Vertretungshandlungen ist ausschließlich bei Verwendung des E-ID möglich.Eine Person im Sinn des Paragraph 83, Absatz eins, Ziffer eins,, die außer Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit keine Einkünfte erzielt, die gemäß Paragraph 41, Absatz eins, EStG 1988 zu veranlagen sind, kann sich unentgeltlich von einer volljährigen und voll handlungsfähigen Person für sämtliche Handlungen im Verfahren FinanzOnline vertreten lassen. Eine solche Person darf höchstens vier Personen vertreten. Das Setzen von Vertretungshandlungen ist ausschließlich bei Verwendung des E-ID möglich.