ABKOMMEN vom 14. Juni 1955, zwischen der REPUBLIK ÖSTERREICH (im nachfolgenden der „Bürge” genannt) und der INTERNATIONALEN BANK FÜR WIEDERAUFBAU UND WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG (im nachfolgenden die „Bank” genannt).
Da durch ein Abkommen vom gleichen Datum zwischen der Bank und der Vorarlberger Illwerke Aktiengesellschaft (im nachfolgenden der „Anleihenehmer” genannt), welches Abkommen mit den darin bezogenen Anlagen im nachfolgenden das „Anleiheabkommen” genannt wird, die Bank sich einverstanden erklärt hat, dem Anleihenehmer eine Anleihe in verschiedenen Währungen im Gesamtkapitalsbetrag von zehn Millionen Dollar ($ 10,000.000) zu den im Anleiheabkommen festgesetzten Bedingungen zu gewähren, jedoch nur unter der Bedingung, daß der Bürge einverstanden ist, die Zahlung von Kapital, Zinsen und sonstigen Spesen dieser Anleihe und die diesbezüglichen Verpflichtungen des Anleihenehmers zu garantieren; und
da der Bürge anläßlich des Abschlusses des Anleiheabkommens zwischen der Bank und dem Anleihenehmer sich einverstanden erklärt hat, die Zahlung von Kapital, Zinsen und sonstigen Spesen dieser Anleihe und die diesbezüglichen Verpflichtungen des Anleihenehmers zu garantieren;
sind die Vertragspartner nunmehr wie folgt übereingekommen: