für die Entschädigungsforderungen aus einem Zusammenstoße von Schiffen oder aus einem unter § 738 fallenden Ereignis sowie für die Forderungen auf Berge- oder Hilfslohn.für die Entschädigungsforderungen aus einem Zusammenstoße von Schiffen oder aus einem unter Paragraph 738, fallenden Ereignis sowie für die Forderungen auf Berge- oder Hilfslohn.