die Exekution nach § 295 erfolglos geblieben ist, weil der Dachverband der Sozialversicherungsträger die Anfrage des Gerichts nach § 295 nicht positiv beantwortet hat oder einen möglichen Drittschuldner bekanntgegeben hat, gegenüber dem der Gläubiger auf die Pfändung verzichtet hat, oderdie Exekution nach Paragraph 295, erfolglos geblieben ist, weil der Dachverband der Sozialversicherungsträger die Anfrage des Gerichts nach Paragraph 295, nicht positiv beantwortet hat oder einen möglichen Drittschuldner bekanntgegeben hat, gegenüber dem der Gläubiger auf die Pfändung verzichtet hat, oder