Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Sozialbetreuungsberufe (Bund – Länder)
Typ
Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG
§/Artikel/Anlage
Art. 9a
Inkrafttretensdatum
01.01.2025
Außerkrafttretensdatum
Index
17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG
Beachte
1. Die Änderungen gemäß
BGBl. I Nr. 152/2024 treten gemäß Art. 8a Abs. 2 zwischen dem Bund und den Ländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg und Wien mit 1.1.2025 in Kraft (vgl. auch
BGBl. I Nr. 4/2025).
2. Die Änderungen gemäß
BGBl. I Nr. 152/2024 treten gemäß Art. 8a Abs. 4 zwischen dem Bund und dem Land Steiermark mit 25.3.2025 in Kraft (vgl.
BGBl. I Nr. 13/2025).
Text
Artikel 9a
Beitritt zur Änderungsvereinbarung
Diese Änderungsvereinbarung steht den Ländern, die sie im Zeitpunkt ihres Inkrafttretens gemäß Art. 8a Abs. 2 noch nicht unterzeichnet haben, zum Beitritt offen. Der Beitritt wird einen Monat nach seiner schriftlichen Mitteilung an das Bundeskanzleramt wirksam.Diese Änderungsvereinbarung steht den Ländern, die sie im Zeitpunkt ihres Inkrafttretens gemäß Artikel 8 a, Absatz 2, noch nicht unterzeichnet haben, zum Beitritt offen. Der Beitritt wird einen Monat nach seiner schriftlichen Mitteilung an das Bundeskanzleramt wirksam.
Im RIS seit
17.12.2024
Zuletzt aktualisiert am
20.03.2025
Gesetzesnummer
20004121
Dokumentnummer
NOR40267258