Bundesrecht konsolidiert: Kooperationsabkommen über die Europäischen Satellitennavigationsprogramme EU – Schweiz Art. 6, tagesaktuelle Fassung

Kooperationsabkommen über die Europäischen Satellitennavigationsprogramme EU – Schweiz Art. 6

Kurztitel

Kooperationsabkommen über die Europäischen Satellitennavigationsprogramme EU – Schweiz

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 186/2025

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 6

Inkrafttretensdatum

01.12.2025

Außerkrafttretensdatum

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Text

ARTIKEL 6

Wissenschaftliche Forschung und Ausbildung

  1. Absatz eins,Die Vertragsparteien fördern gemeinsame Aktivitäten im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und Ausbildung auf dem Gebiet der europäischen GNSS durch Forschungsprogramme der Europäischen Union und der Schweiz sowie durch andere relevante Forschungsprogramme der Vertragsparteien. Die gemeinsamen Forschungsaktivitäten stellen einen Beitrag zur Planung künftiger Entwicklungen der europäischen GNSS dar.
  2. Absatz 2,Die Vertragsparteien legen ein geeignetes Verfahren fest, mit dem nutzbringende Kontakte und die Teilnahme an den relevanten Forschungsprogrammen sichergestellt werden sollen.

Im RIS seit

05.12.2025

Zuletzt aktualisiert am

05.12.2025

Gesetzesnummer

20013035

Dokumentnummer

NOR40273107

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/iii/2025/186/A6/NOR40273107