Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Einsparung von Energie (Bund – Länder)
Typ
Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG
§/Artikel/Anlage
Art. 6
Inkrafttretensdatum
15.06.1995
Außerkrafttretensdatum
Index
17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG
Text
Artikel 6
Wirkungsgrade von Kleinfeuerungen
(1)Absatz eins,Es wird vorzusehen sein, daß Kleinfeuerungen in Abhängigkeit von der Wärmeleistung bei bestimmungsgemäßem Betrieb mit Nennlast und bestimmungsgemäßem Betrieb mit Teillast mindestens folgende Wirkungsgrade aufweisen. Wirkungsgrad im Sinne dieser Vereinbarung ist das Verhältnis von Nutzenergiewert zum Aufwandenergiewert angegeben in Prozent.
(2)Absatz 2,Kleinfeuerungen als Raumheizgeräte und Herde
Feste Brennstoffe
Herde für fossile Brennstoffe
73%
Herde für biogene Brennstoffe
70%
Flüssige und gasförmige Brennstoffe
(3)Absatz 3,Kleinfeuerungen als Warmwasserbereiter
Warmwasserbereiter
für feste Brennstoffe 7
5%
Warmwasserbereiter für flüssige und gasförmige Brennstoffe
Durchlauferhitzer (Durchlaufwasserheizer)
über 12 kW
(78,7 + 4 log Pn)% 1)
(4)Absatz 4,Kleinfeuerungen als Zentralheizungsgeräte
Feste Brennstoffe
händisch beschickt
über 10 bis 200 kW
(65,3 + 7,7 log Pn)%
automatisch beschickt
über 10 bis 200 kW
(68,3 + 7,7 log Pn)%
Zentralheizgeräte, Niedertemperatur-Zentralheizgeräte und Brennwertgeräte für flüssige und gasförmige Brennstoffe:
Heizkesseltyp | Wirkungsgrad bei Nennlast | Wirkungsgrad bei Teillast 30% Pn |
Durchschnittliche Wassertemperatur des Heizkessels (in °C) | Formel der Wir-kungsgradanforder-ung (in %) | Durchschnittliche Wassertemperatur des Heizkessels (in °C) | Formel der Wir-kungsgradanforder-ung (in %) |
Zentralheizgeräte | 70 | ≥ 84 + 2 log Pn | ≥ 50 | ≥ 80 + 3 log Pn |
Niedertemperatur- Zentralheizgeräte *) | 70 | ≥ 87,5 + 1,5 log Pn | 40 | ≥ 87,5 + 1,5 log Pn |
Brennwertgeräte | 70 | ≥ 91 + 1 log Pn | 30 **) | ≥ 97 + log Pn |
Pn ... Nennwärmeleistung in kW |
*) | Einschließlich Brennwertgeräte für flüssige Brennstoffe |
**) | Kessel-Eintrittstemperatur (Rücklauftemperatur) |
| Bei Gaszentralheizgeräten sind vorzugsweise Brennwertgeräte und in zweiter Linie Niedertemperaturgeräte einzusetzen. Generell sind Zentralheizgeräte mit höherer Effizienz vorzuziehen. Ein anerkanntes Bezeichnungssystem mit Sternen ist einzurichten. Geräte mit um 3% höheren Wirkungsgraden erhalten zwei Sterne, solche mit um 6% höheren Wirkungsgraden drei Sterne usw. |
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1) Pn ... Nennwärmeleistung in kW
Zuletzt aktualisiert am
12.02.2025
Gesetzesnummer
10001391
Dokumentnummer
NOR12015453
Alte Dokumentnummer
N1199548539J