Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Amtssitz - Vereinten Nationen in Wien (UNO)
Typ
Vertrag – UNO
§/Artikel/Anlage
Art. 57
Inkrafttretensdatum
01.06.1998
Außerkrafttretensdatum
Index
19/20 Amtssitzabkommen
Text
Abschnitt 57
Dieses Abkommen tritt außer Kraft:
wenn darüber zwischen der Regierung und den Vereinten Nationen Einvernehmen herrscht; und
wenn der Amtssitz der Vereinten Nationen aus dem Gebiet der Republik Österreich verlegt wird; hiebei sind jene Bestimmungen des Abkommens ausgenommen, die im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Beendigung der Tätigkeit der Vereinten Nationen an ihrem Amtssitz in der Republik Österreich und mit der Verfügung über ihr dort befindliches Eigentum gegebenenfalls Anwendung finden.
Zuletzt aktualisiert am
12.05.2014
Gesetzesnummer
10001529
Dokumentnummer
NOR12016746
Alte Dokumentnummer
N1199812258U