Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Auskunftsaustausch in Steuersachen (Andorra)
Typ
Vertrag - Andorra
§/Artikel/Anlage
Art. 3
Inkrafttretensdatum
10.12.2010
Außerkrafttretensdatum
Index
39/06 Rechts- und Amtshilfe
Text
Artikel 3
Unter das Abkommen fallende Steuern
Dieses Abkommen gilt für folgende Steuern:
die Steuer, die auf Grundvermögenübertragungen entfällt;
die Steuer, die auf den Wertzuwachs von Grundvermögensübertragungen entfällt (Impost sobre plusvàlues en les transmissions patrimonials immobiliàries) und die durch andorranische Gesetze eingeführten bestehenden direkten Steuern;
Das Abkommen gilt auch für alle Steuern gleicher Art, die nach der Unterzeichnung des Abkommens neben den bestehenden Steuern oder an deren Stelle erhoben werden. Die zuständigen Behörden der Vertragsparteien teilen einander die bei den unter dieses Abkommen fallenden Steuern sowie den entsprechenden Maßnahmen zur Beschaffung von Auskünften eingetretenen wesentlichen Änderungen mit.
Im RIS seit
19.11.2010
Zuletzt aktualisiert am
10.03.2025
Gesetzesnummer
20006979
Dokumentnummer
NOR40122731