Bundesrecht konsolidiert: Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EG - Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama Art. 29, tagesaktuelle Fassung

Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EG - Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama Art. 29

Kurztitel

Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EG - Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 195/2014

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 29

Inkrafttretensdatum

01.05.2014

Außerkrafttretensdatum

Index

59/04 EU - EWR

Text

ARTIKEL 29

Zusammenarbeit im Tourismusbereich

Die Vertragsparteien kommen überein, mit der Zusammenarbeit in diesem Bereich eine Konsolidierung der am besten geeigneten Methoden anzustreben, um die ausgewogene und nachhaltige Entwicklung des Tourismus in Zentralamerika zu gewährleisten. Ziel der Zusammenarbeit ist es, Strategien zu entwickeln, um die Region in Europa besser zu positionieren und für sie als wettbewerbsfähiges vielseitiges Tourismusziel zu werben.

Im RIS seit

23.10.2014

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2014

Gesetzesnummer

20008959

Dokumentnummer

NOR40165164