Bundesrecht konsolidiert: Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EG - Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama Art. 21, tagesaktuelle Fassung

Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EG - Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama Art. 21

Kurztitel

Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EG - Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 195/2014

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 21

Inkrafttretensdatum

01.05.2014

Außerkrafttretensdatum

Index

59/04 EU - EWR

Text

ARTIKEL 21

Zusammenarbeit im Bereich kleine und mittlere Unternehmen und Kleinstunternehmen

Die Vertragsparteien kommen überein, günstige Rahmenbedingungen für die Entwicklung von kleinen und mittleren Unternehmen und Kleinstunternehmen, unter anderem in ländlichen Gebieten, zu fördern, und zwar insbesondere durch

  1. Litera a
    Förderung von Kontakten zwischen den Wirtschaftsbeteiligten sowie gemeinsamen Investitionen, joint ventures und Informationsnetzen im Rahmen der bestehenden horizontalen Programme;
  2. Litera b
    Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmöglichkeiten, Bereitstellung von Informationen und Förderung der Innovation.

Im RIS seit

23.10.2014

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2014

Gesetzesnummer

20008959

Dokumentnummer

NOR40165156