Bundesrecht konsolidiert: Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen Österreich und Bulgarien über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich Art. 2, tagesaktuelle Fassung

Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen Österreich und Bulgarien über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich Art. 2

Kurztitel

Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen Österreich und Bulgarien über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 379/1980

Typ

Vertrag – Bulgarien

§/Artikel/Anlage

Art. 2

Inkrafttretensdatum

09.09.1980

Außerkrafttretensdatum

Index

79/01 Schulen, Universitäten

Text

Artikel 2

Dieses Zusatzprotokoll bedarf der Ratifikation und tritt nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden gleichzeitig mit dem Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich vom 13. Mai 1976 in Kraft.

Dieses Zusatzprotokoll wird auf unbegrenzte Dauer geschlossen. Es tritt außer Kraft, wenn das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich vom 13. Mai 1976 außer Kraft tritt.

Zu Urkund dessen haben die gefertigten Bevollmächtigten das vorliegende Abkommen unterzeichnet und mit Siegeln versehen.

Geschehen zu Wien, am 18. September 1978 in zwei Urschriften, in deutscher und bulgarischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.

Zuletzt aktualisiert am

06.02.2017

Gesetzesnummer

10009503

Dokumentnummer

NOR12120674

Alte Dokumentnummer

N7198033123L

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1980/379/A2/NOR12120674