Bundesrecht konsolidiert: Entwicklungshilfe - Entwicklung Kühlschlachthof, Fleischhauerei (Cabo Verde) Art. 2, tagesaktuelle Fassung

Entwicklungshilfe - Entwicklung Kühlschlachthof, Fleischhauerei (Cabo Verde) Art. 2

Kurztitel

Entwicklungshilfe - Entwicklung Kühlschlachthof, Fleischhauerei (Cabo Verde)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 602/1982

Typ

Vertrag – Cabo Verde

§/Artikel/Anlage

Art. 2

Inkrafttretensdatum

01.01.1983

Außerkrafttretensdatum

Index

19/18 Entwicklungshilfe

Text

Artikel 2

Ein österreichisches Unternehmen wird mit der Lieferung, Montage und Inbetriebnahme des technischen Teils des Projektes sowie mit der Durchführung von Schulungsmaßnahmen beauftragt. Die hiefür notwendigen Veranlassungen werden in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden der Republik Kap Verde und diesem Unternehmen im Rahmen einer eigenen Vereinbarung getroffen.

Zuletzt aktualisiert am

08.10.2014

Gesetzesnummer

10000742

Dokumentnummer

NOR12010274

Alte Dokumentnummer

N1198214515P

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1982/602/A2/NOR12010274