Bundesrecht konsolidiert: Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst (Slowakei) Art. 16, tagesaktuelle Fassung

Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst (Slowakei) Art. 16

Kurztitel

Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst (Slowakei)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 135/2025

Typ

Vertrag – Slowakei

§/Artikel/Anlage

Art. 16

Inkrafttretensdatum

13.09.2025

Außerkrafttretensdatum

Index

89/03 Gesundheit

Text

Artikel 16

Verhältnis zu anderen internationalen Verträgen

  1. Absatz eins,Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien aus anderen internationalen Verträgen, insbesondere aus dem am 11. Juni 1997 in Wien unterzeichneten Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen werden durch dieses Rahmenabkommen nicht berührt.

Im RIS seit

18.09.2025

Zuletzt aktualisiert am

18.09.2025

Gesetzesnummer

20012965

Dokumentnummer

NOR40271805

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/iii/2025/135/A16/NOR40271805