Bundesrecht konsolidiert: Abkommen über die Errichtung des Internationalen Impfstoffinstituts Art. 11, tagesaktuelle Fassung

Abkommen über die Errichtung des Internationalen Impfstoffinstituts Art. 11

Kurztitel

Abkommen über die Errichtung des Internationalen Impfstoffinstituts

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 107/2024

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 11

Inkrafttretensdatum

01.07.2024

Außerkrafttretensdatum

Index

89/04 Arzneimittel

Text

Artikel römisch elf

Authentischer Text

Der authentische Text dieses Abkommens, einschließlich der ihm beigefügten Satzung, ist in englischer Sprache abgefasst.

ZU URKUND DESSEN haben die unterzeichneten Vertreter von Staaten und zwischenstaatlichen Organisationen dieses Abkommen in einer einzigen Urschrift in englischer Sprache unterzeichnet.

Im RIS seit

02.07.2024

Zuletzt aktualisiert am

06.03.2025

Gesetzesnummer

20012623

Dokumentnummer

NOR40262788

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/iii/2024/107/A11/NOR40262788