Bundesrecht konsolidiert: Bekanntmachungen und Mitteilungen auf Grund des Bundesvergabegesetzes 2006 und des Bundesvergabegesetzes Verteidigung und Sicherheit 2012 Art. 1, tagesaktuelle Fassung

Bekanntmachungen und Mitteilungen auf Grund des Bundesvergabegesetzes 2006 und des Bundesvergabegesetzes Verteidigung und Sicherheit 2012 Art. 1

Kurztitel

Bekanntmachungen und Mitteilungen auf Grund des Bundesvergabegesetzes 2006 und des Bundesvergabegesetzes Verteidigung und Sicherheit 2012

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 105/2012

Typ

K

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

30.03.2012

Außerkrafttretensdatum

Index

97 Öffentliches Auftragswesen

Text

  1. Ziffer eins
    Bekanntmachungen und Mitteilungen sind im online-Verfahren über die Internetseite http://simap.europa.eu der Kommission zur Verfügung zu stellen.
  2. Ziffer 2
    Sofern das zur Verfügung stellen im online-Verfahren gemäß Ziffer eins, nicht möglich ist, sind Bekanntmachungen und Mitteilungen der Kommission elektronisch an die Adresse „ojs@publications.europa.eu“ zu übermitteln.
  3. Ziffer 3
    Sofern weder das zur Verfügung stellen im online-Verfahren gemäß Ziffer eins, noch die elektronische Übermittlung gemäß Ziffer 2, möglich sind, sind Bekanntmachungen und Mitteilungen der Kommission ausnahmsweise per Fax an folgende Nummern zu übermitteln:
    +352 29 29 42 670

Im RIS seit

02.04.2012

Zuletzt aktualisiert am

15.04.2015

Gesetzesnummer

20007759

Dokumentnummer

NOR40137662