Bundesrecht konsolidiert: Bundesvergabegesetz 2018 Anl. 18, tagesaktuelle Fassung

Bundesvergabegesetz 2018 Anl. 18

Kurztitel

Bundesvergabegesetz 2018

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 65/2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 8/2026

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

Anl. 18

Inkrafttretensdatum

01.03.2026

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

BVergG 2018

Index

97 Öffentliches Auftragswesen

Text

Anhang römisch achtzehn

Verzeichnis der Verfahren, in welchen keine besonderen oder ausschließlichen Rechte , gemäß Paragraph 169, Absatz 2, zuerkannt werden

  1. Ziffer eins
    Erteilung einer Genehmigung für den Betrieb von Erdgasanlagen nach den in Artikel 4, der Richtlinie 2009/73/EG über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/55/EG, Amtsblatt Nummer L 211 vom 14.08.2009 Seite 94, bzw. nach den in den entsprechenden Umsetzungsakten festgelegten Verfahren;
  2. Ziffer 2
    Genehmigung oder Aufforderung zur Angebotsabgabe für den Bau neuer Stromerzeugungsanlagen gemäß der Richtlinie 2009/72/EG über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/54/EG, Amtsblatt Nummer L 211 vom 14.08.2009 Seite 55, bzw. gemäß den entsprechenden Umsetzungsakten;
  3. Ziffer 3
    Erteilung von Genehmigungen in Bezug auf Postdienste, die nicht reserviert sind oder nicht reserviert werden dürfen, nach den in Artikel 9, der Richtlinie 97/67/EG über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität, ABl. Nr. L 15 vom 21.01.1998 S 14, zuletzt geändert durch Richtlinie 2008/6/EG, Amtsblatt Nummer L 52 vom 27.02.2008 Seite 3, festgelegten Verfahren bzw. gemäß den in den entsprechenden Umsetzungsakten festgelegten Verfahren;
  4. Ziffer 4
    Verfahren zur Genehmigung von Tätigkeiten, die mit der Nutzung von Kohlenwasserstoffen verbunden sind, gemäß der Richtlinie 94/22/EG bzw. gemäß den in den entsprechenden Umsetzungsakten festgelegten Verfahren;
  5. Ziffer 5
    öffentliche Dienstleistungsaufträge im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370 aus 2007, für die Bereitstellung von Personenverkehrsdiensten mit Bussen, Straßenbahnen, Eisenbahnen oder Untergrundbahnen, die auf der Grundlage eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens gemäß Artikel 5, Absatz 3, der Verordnung vergeben wurden und deren Laufzeit nicht den in Artikel 4, Absatz 3, oder 4 der Verordnung genannten Zeitraum übersteigt;
  6. Ziffer 6
    Erteilung von Rechten aufgrund eines Vergabeverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung gemäß den Richtlinien 2009/81/EG, 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU bzw. gemäß den in den entsprechenden Umsetzungsakten festgelegten Vergabeverfahren mit vorheriger Bekanntmachung.

Im RIS seit

27.02.2026

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2026

Gesetzesnummer

20010295

Dokumentnummer

NOR40276167

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2018/65/ANL18/NOR40276167