Äußerungen gegen die der Konvention zugrunde liegenden Werte iSv Art 17 MRK genießen keinen Schutz durch Art 10 MRK. Die Grenzlinie, ab der Äußerungen unter Art 17 MRK fallen, ist bei der Frage zu ziehen, ob eine Stellungnahme oder Rede zu Hass oder Gewalt aufstacheln wollte.Äußerungen gegen die der Konvention zugrunde liegenden Werte iSv Artikel 17, MRK genießen keinen Schutz durch Artikel 10, MRK. Die Grenzlinie, ab der Äußerungen unter Artikel 17, MRK fallen, ist bei der Frage zu ziehen, ob eine Stellungnahme oder Rede zu Hass oder Gewalt aufstacheln wollte.