Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Rechtssatznummer
RS0105187
Geschäftszahl
10ObS2024/96m; 10ObS117/98y; 10ObS248/98p; 10ObS257/02w; 10ObS404/02p; 10ObS23/06i; 10ObS57/08t; 10ObS141/09x; 10ObS204/09m; 10ObS1/11m; 10ObS31/12z; 10ObS40/17f; 10ObS7/21h
Entscheidungsdatum
26.02.2021
Norm
GSVG idF 19.GSVGNov BGBl 1993/336 §133 Abs2
Rechtssatz
Die Verweisung hat abstrakt zu erfolgen. Der Frage, ob eine solche Verweisungstätigkeit im Einzelfall auch tatsächlich erlangt werden kann oder ob dem faktische oder rechtliche Gesichtspunkte, zum Beispiel die Nichterfüllung einer behördlichen Auflage, entgegenstehen, kommt keinerlei Bedeutung zu. Ein "freier Arbeitsmarkt" ist somit keine Verweisungsvoraussetzung. (Hier: Tabaktrafikant).
Entscheidungstexte
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10 ObS 2024/96m
Entscheidungstext
OGH
11.06.1996
10 ObS 2024/96m
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10 ObS 117/98y
Entscheidungstext
OGH
09.06.1998
10 ObS 117/98y
Vgl auch; Beisatz: Der Entzug des Führerscheines begründet nicht per se die Invalidität bzw geminderte Arbeitsfähigkeit. (T1)
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10 ObS 248/98p
Entscheidungstext
OGH
15.09.1998
10 ObS 248/98p
nur: Die Verweisung hat abstrakt zu erfolgen. Der Frage, ob eine solche Verweisungstätigkeit im Einzelfall auch tatsächlich erlangt werden kann oder ob dem faktische oder rechtliche Gesichtspunkte entgegenstehen, kommt keinerlei Bedeutung zu. (T2)
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10 ObS 257/02w
Entscheidungstext
OGH
22.10.2002
10 ObS 257/02w
Auch; nur: Die Verweisung hat abstrakt zu erfolgen. Der Frage, ob eine solche Verweisungstätigkeit im Einzelfall auch tatsächlich erlangt werden kann oder ob dem faktische oder rechtliche Gesichtspunkte, zum Beispiel die Nichterfüllung einer behördlichen Auflage, entgegenstehen, kommt keinerlei Bedeutung zu. (T3); Beisatz: Die Frage, ob eine solche Tätigkeit erlangt werden kann, hat auch dann außer Betracht zu bleiben, wenn die Neugründung oder Übernahme eines Betriebes aus gesundheitlichen Gründen ausgeschlossen ist. (T4)
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10 ObS 404/02p
Entscheidungstext
OGH
14.01.2003
10 ObS 404/02p
Vgl auch; nur T2; Beisatz: Hier: Es kommt nicht darauf an, ob dem Versicherten die (konkrete) Erlangung einer Gewerbeberechtigung infolge der Konkurseröffnung über sein Vermögen (rechtlich) unmöglich geworden ist. (T5)
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10 ObS 23/06i
Entscheidungstext
OGH
07.03.2006
10 ObS 23/06i
Auch; nur T2; Beisatz: Unter Bedachtnahme darauf, dass die konkret ausgeübte selbständige Tätigkeit und die bisherige Betriebsstruktur keinen Einfluss auf die Verweisbarkeit haben, kann es auch nicht maßgeblich sein, ob zur tatsächlichen Ausübung des Verweisungsberufes Umorganisationsmaßnahmen notwendig sind, die so weit gehen, dass im Verweisungsberuf ein Betrieb neu gegründet oder ein bestehender Betrieb übernommen werden muss. Entscheidend ist allein, ob abstrakt eine selbständige Tätigkeit ausgeübt werden kann, die eine ähnliche Ausbildung und gleichwertige Kenntnisse und Fähigkeiten wie die zuletzt ausgeübte Erwerbstätigkeit erfordert, wobei eine wirtschaftlich vertretbare Betriebsführung gewährleistet sein muss. (T6); Beisatz: Hier: Verweisung eines Großhandelskaufmannes auf Tätigkeiten im Einzelhandel. (T7)
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10 ObS 57/08t
Entscheidungstext
OGH
26.06.2008
10 ObS 57/08t
Auch; nur T2; Beis wie T6
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10 ObS 141/09x
Entscheidungstext
OGH
29.09.2009
10 ObS 141/09x
Auch; nur T2; Beis wie T5
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10 ObS 204/09m
Entscheidungstext
OGH
19.01.2010
10 ObS 204/09m
Auch; nur T2; Beis wie T6
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10 ObS 1/11m
Entscheidungstext
OGH
01.02.2011
10 ObS 1/11m
Auch
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10 ObS 31/12z
Entscheidungstext
OGH
13.03.2012
10 ObS 31/12z
Auch; nur T2; Beisatz: Hier: Verweisung eines selbständigen Tierarztes auf eine Tätigkeit in einer Kleintierarzt-Gemeinschaftspraxis. (T8)
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10 ObS 40/17f
Entscheidungstext
OGH
25.04.2017
10 ObS 40/17f
Auch; nur T2; Beisatz: Hier: Verweisung auf die Führung eines größeren als des bisherigen Betriebs mit mehr Mitarbeiter. (T9)
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10 ObS 7/21h
Entscheidungstext
OGH
26.02.2021
10 ObS 7/21h
nur T2
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105187
Im RIS seit
15.06.1997
Zuletzt aktualisiert am
05.05.2021
Dokumentnummer
JJR_19960611_OGH0002_010OBS02024_96M0000_003