Einstufung als "Anwendungsprogrammierer" (Gehaltsgruppe D, Dienstklasse IV) oder als "Analytiker" (Gehaltsgruppe E, Dienstklasse II): Zur Einstufung als Analytiker ist die eigenverantwortliche Erstellung von "Organisationsanalysen oder Systemanalysen" für mehrere Organisationseinheiten nötig. Hiezu genügt nicht, daß der Angestellte den konkreten Ablauf der ihm übertragenen Arbeiten selbst bestimmen könnte, also selbständig und ohne unmittelbare Kontrolle durch seinen Vorgesetzten gearbeitet hat; entscheidend ist vielmehr, ob die Verantwortung für das Ergebnis der betreffenden Tätigkeit von diesem Angestellten selbst oder aber vom Leiter der Organisationseinheit getragen wird.Einstufung als "Anwendungsprogrammierer" (Gehaltsgruppe D, Dienstklasse römisch vier) oder als "Analytiker" (Gehaltsgruppe E, Dienstklasse römisch zwei): Zur Einstufung als Analytiker ist die eigenverantwortliche Erstellung von "Organisationsanalysen oder Systemanalysen" für mehrere Organisationseinheiten nötig. Hiezu genügt nicht, daß der Angestellte den konkreten Ablauf der ihm übertragenen Arbeiten selbst bestimmen könnte, also selbständig und ohne unmittelbare Kontrolle durch seinen Vorgesetzten gearbeitet hat; entscheidend ist vielmehr, ob die Verantwortung für das Ergebnis der betreffenden Tätigkeit von diesem Angestellten selbst oder aber vom Leiter der Organisationseinheit getragen wird.