Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2016/17/0159

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

Ra 2016/17/0159

Entscheidungsdatum

19.12.2016

Index

34 Monopole

Norm

GSpG 1989 §1 Abs1;
GSpG 1989 §2 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2014/17/0005 B 4. Mai 2016 RS 1

Stammrechtssatz

Das gegenständliche Gerät "afric2go" mit der vom Landesverwaltungsgericht festgestellten Funktionsweise eröffnet dem Benützer nach Einsatzleistung eine Gewinnchance, weshalb es unter diesem Aspekt geeignet war, den Verdacht des Eingriffs in das Glücksspielmonopol des Bundes zu begründen. Ob dabei Zusatzleistungen wie eine Geldwechselfunktion oder die Möglichkeit, ein Musikstück abzuspielen oder durch Download auf einen USB-Stick zu erwerben, geboten wird, ist für die Beurteilung, ob das Gerät eine vom Zufall abhängige Gewinnchance bietet, ohne Belang.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016170159.L01

Im RIS seit

28.03.2017

Zuletzt aktualisiert am

29.03.2017

Dokumentnummer

JWR_2016170159_20161219L01