Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 98/13/0107

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

98/13/0107

Entscheidungsdatum

26.09.2000

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KStG 1966 §8 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/13/0108

Rechtssatz

Verdeckte Gewinnausschüttungen iSd Paragraph 8, Absatz eins, KStG 1966 sind alle außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung gelegenen Zuwendungen einer Körperschaft an Anteilsinhaber, die das Einkommen der Körperschaft vermindern und ihre Wurzel in der Anteilsinhaberschaft haben. Unter einem Anteilsinhaber ist dabei ein Gesellschafter oder eine Person mit einer gesellschafterähnlichen Stellung zu verstehen. Die Zuwendung eines Vorteils an einen Anteilsinhaber kann auch darin gelegen sein, dass eine dem Anteilsinhaber nahe stehende Person begünstigt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998130107.X01

Im RIS seit

03.04.2001

Dokumentnummer

JWR_1998130107_20000926X01