Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Gericht
Asylgerichtshof
Dokumenttyp
Rechtssatz
Entscheidungsart
Erkenntnis
Geschäftszahl
D14 250596-0/2008
Entscheidungsdatum
08.11.2010
Norm
AsylG 1997 §7
GFK Art1A
Rechtssatz
Rechtssatz 1
Im gegenständlichen Fall sind nach Ansicht des erkennenden Senates die dargestellten Voraussetzungen, nämlich eine aktuelle Verfolgungsgefahr aus einem in der GFK angeführten Grund, nicht gegeben, die Befragungen bzw. das Ersuchen der Miliz, religiöse Musik in den Morgenstunden "leiser zu drehen", vermag keine Intensität des behördlichen Einschreitens aufzuzeigen, die eine Asylgewährung rechtfertigen würde.
Schlagworte
Befragung, Intensität, mangelnde Asylrelevanz
Zuletzt aktualisiert am
13.01.2011
Dokumentnummer
ASYLGHR_20101108_D14_250_596_0_2008_01