Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1043/79

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 5487 F/1980

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1043/79

Entscheidungsdatum

08.05.1980

Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Es liegt kein Übereignungsanspruch vor, wenn die Verkäuferin lediglich die ABSICHT erklärt, dem Verkäufer eine Eigentumswohnung zu übergeben, und sie sich das Recht vorbehält, vom geplanten Bauvorhaben ua dann abzuweichen, wenn es aus wirtschaftlichen oder bautechnischen Gründen

erforderlich oder zweckmäßig erscheint, der Grundbestand in Ausmaß und Bezeichnung noch verändert werden kann und weder Kaufpreis noch Zahlungsfrist noch das Ausmaß des vom Käufer anteilsmäßig zu übernehmenden Darlehens festgesetzt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1979001043.X01

Im RIS seit

08.05.1980

Dokumentnummer

JWR_1979001043_19800508X01