Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2880/78

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2880/78

Entscheidungsdatum

07.03.1979

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §19b;

Beachte

Besprechung in: ÖffD 1979/10, S 24;

Rechtssatz

Durch die Worte "besondere Gefahr" bringt das Gesetz zum Ausdruck, daß es sich jeweils nicht bloß um Gefahren für Gesundheit und Leben handeln darf, die mit dem Dienst des Beamten ganz allgemein verbunden sind und daher alle Beamten treffen. Es muß die betreffende Gefährdung vielmehr eine wesentliche Abweichung von der diesbezüglichen Norm darstellen (Hinweis E 23.10.1975, 1365/75 und E 31.3.1977, 2150/74).

Schlagworte

Gefahrenzulage, Blindgänger, Truppenübungsplatz Gefahrenzulage, Blindgänger, Truppenübungsplatz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1978002880.X01

Im RIS seit

24.10.2003

Dokumentnummer

JWR_1978002880_19790307X01