Ein Verzicht auf Zinsen aus einem verzinslichen Darlehen stellt eine freiwillige Leistung eines Gesellschafters dar, wenn dieser oder eine Gesellschaft, an der der Gesellschafter beteiligt ist, das Darlehen hingegeben hat. Eine solche freiwillige Leistung unterliegt gem § 2 Z 3 lit b KVG der Gesellschaftsteuer.Ein Verzicht auf Zinsen aus einem verzinslichen Darlehen stellt eine freiwillige Leistung eines Gesellschafters dar, wenn dieser oder eine Gesellschaft, an der der Gesellschafter beteiligt ist, das Darlehen hingegeben hat. Eine solche freiwillige Leistung unterliegt gem Paragraph 2, Ziffer 3, Litera b, KVG der Gesellschaftsteuer.
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E 24.6.1965, 2166/64 #1