Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1830/77

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 5173 F/1977

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1830/77

Entscheidungsdatum

11.10.1977

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
39/03 Doppelbesteuerung

Norm

DBAbk Schweiz 1954 Art2 Schlußprotokoll bis Art9;
EStG 1967 §32;

Rechtssatz

Für die Ermittlung des Durchschnittssteuersatzes bei Anwendung des Progressionsvorbehaltes ist jener Einkommensbetrag, der auf Grund der gesetzlichen Vorschriften der Einkommensteuer unterliegt (zu versteuerndes Einkommen) zu dem Steuerbetrag in Beziehung zu setzen, der sich bei Anwendung der Bstimmungen des Einkommensteuergesetzes auf das Gesamteinkommen (ohne Ausscheidung ausländischer Einkünfte) ergeben würde. Im zweiten Berechnungsgang ist sodann auf Grund der Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes in Verbindung mit dem Doppelbesteuerungsabkommen die Veranlagung vorzunehmen, wobei die ausländischen Einkünfte, die nicht der inländischen Besteuerung unterliegen, aus der Bemessungsgrundlage ausgeschieden werden. Es besteht keine gesetzliche Bestimmung, die den Abzug der außergewöhnlichen Belastung für Fälle untersagen würde, in denen die außergewöhnliche Belastung bereits bei der Berechnung des Durchschnittssteuersatzes berücksichtigt worden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1977001830.X01

Im RIS seit

13.06.2001

Dokumentnummer

JWR_1977001830_19771011X01