Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
1313/77
Entscheidungsdatum
01.02.1978
Index
63/02 Gehaltsgesetz
Norm
GehG 1956 §30a Abs1 Z3;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1709/76 E 17. Februar 1977 RS 3
Stammrechtssatz
Die Zahl der dem Beamten zugewiesenen Bediensteten ist ein Kriterium für die Bemessung der Verwendungszulage nach § 30a Abs 1 Z 3 GehG 1956, weil höhere Verantwortung Ausfluss einer Leitungsaufgabe ist, weshalb erhebliche Unterschiede der Zahl des jeweils unterstellten Bediensteten zu berücksichtigen sind.Die Zahl der dem Beamten zugewiesenen Bediensteten ist ein Kriterium für die Bemessung der Verwendungszulage nach Paragraph 30 a, Absatz eins, Ziffer 3, GehG 1956, weil höhere Verantwortung Ausfluss einer Leitungsaufgabe ist, weshalb erhebliche Unterschiede der Zahl des jeweils unterstellten Bediensteten zu berücksichtigen sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1977001313.X01
Dokumentnummer
JWR_1977001313_19780201X01