Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1592/76

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 9152 A/1976

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1592/76

Entscheidungsdatum

14.10.1976

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §30a Abs1 Z1;

Rechtssatz

Für den Beamten der Verwendungsgruppe B charakteristisch und damit dieser Verwendungsgruppe zuzuordnen sind Dienste vom Rang einer selbständigen und selbstverantwortlichen konzeptiven Arbeit, deren klaglose Bewältigung im allgemeinen einerseits eine durch Absolvierung einer höheren Lehranstalt erworbene Bildung, andererseits Fachkenntnisse voraussetzt, wie sie durch Zurücklegung der als Anstellungserfordernisse statuierten Zeiten praktischer Verwendung und der als ebensolches geforderten Ablegung entsprechender Prüfungen erlangt zu werden pflegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1976:1976001592.X01

Im RIS seit

25.04.2003

Zuletzt aktualisiert am

04.03.2011

Dokumentnummer

JWR_1976001592_19761014X01