Ausführungen zur Frage der Kriterien, die für die Wertung der in § 66 Abs 1 KFG angeführten Tatsachen maßgeblich sind, insbesondere eines während des Entziehungsverfahrens gezeigten Wohlverhaltens.Ausführungen zur Frage der Kriterien, die für die Wertung der in Paragraph 66, Absatz eins, KFG angeführten Tatsachen maßgeblich sind, insbesondere eines während des Entziehungsverfahrens gezeigten Wohlverhaltens.