Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 0680/69

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

0680/69

Entscheidungsdatum

27.01.1970

Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1967 §17 Abs1;
WaffG 1967 §6 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffes "Verläßlichkeit" in dem Sinne, daß bei der Wertung einer Person als "verläßlich" deren gesamte Geisteshaltung und Sinnesart ins Auge gefaßt werden muß. (Es war daher bei einem Bewerber um Ausstellung einer Waffenbesitzkarte, der wegen mehrerer, in alkoholisiertem Zustand verschuldeten Verkehrsunfälle gerichtlich verurteilt wurde, seinen Beruf als Baumeister jedoch jahrzehntelang anstandslos ausübte, die Verläßlichkeit zu verneinen)(Hinweis auf E vom 23. Oktober 1953, Zl. 2209/52, VwSlg. 3154 A/1953 und vom 6. Mai 1947, Zl.0058/47, VwSlg. 84 A/1947)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1970:1969000680.X01

Im RIS seit

06.06.2002

Dokumentnummer

JWR_1969000680_19700127X01