Ersparnisse am Wirtschaftsgeld, die der Ehegattin stillschweigend vom Ehegatten überlassen bleiben, stellen schenkungssteuerpflichtige Zuwendungen dar. Solche Zuwendungen stellen auch keine üblichen Gelegenheitsgeschenke iSd § 15 Abs 1 Z 11 ErbStG dar.Ersparnisse am Wirtschaftsgeld, die der Ehegattin stillschweigend vom Ehegatten überlassen bleiben, stellen schenkungssteuerpflichtige Zuwendungen dar. Solche Zuwendungen stellen auch keine üblichen Gelegenheitsgeschenke iSd Paragraph 15, Absatz eins, Ziffer 11, ErbStG dar.
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E 26.9.1963, 941/63 #1 VwSlg 2935 F/1963