Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 0717/63

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

0717/63

Entscheidungsdatum

20.09.1963

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1953 §12;
EStG 1953 §6 Abs1 Z1;
EStG 1953 §7 Abs1 impl;
EStG 1953 §9 Abs6;
EStG 1953 §9 Z6;
EStG 1967 §6 Abs1 Z1;

Beachte

y5147; yk5448; yk6108

Rechtssatz

Auch Aufwendungen für die Reparatur eines im schlechten Zustand erworbenen Gebäudes sind selbst dann, wenn sie erst einige Jahre nach dem Kauf durchgeführt wurden, Herstellungsaufwand, wenn es sich um die Behebung von Mängeln handelt, die bei einer laufenden Instandhaltung schon im Zeitpunkt des Erwerbes beseitigt gewesen wären und wenn dieser Umstand preismindernd berücksichtigt wurde.

*

E 20.9.1963, 0717/63 #1;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1963000717.X01

Im RIS seit

31.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2018

Dokumentnummer

JWR_1963000717_19630920X01