Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
0717/63
Entscheidungsdatum
20.09.1963
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm
EStG 1953 §12;
EStG 1953 §6 Abs1 Z1;
EStG 1953 §7 Abs1 impl;
EStG 1953 §9 Abs6;
EStG 1953 §9 Z6;
EStG 1967 §6 Abs1 Z1;
Beachte
y5147;
yk5448;
yk6108
Rechtssatz
Auch Aufwendungen für die Reparatur eines im schlechten Zustand erworbenen Gebäudes sind selbst dann, wenn sie erst einige Jahre nach dem Kauf durchgeführt wurden, Herstellungsaufwand, wenn es sich um die Behebung von Mängeln handelt, die bei einer laufenden Instandhaltung schon im Zeitpunkt des Erwerbes beseitigt gewesen wären und wenn dieser Umstand preismindernd berücksichtigt wurde.
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E 20.9.1963, 0717/63 #1;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1963000717.X01
Im RIS seit
31.05.2001
Zuletzt aktualisiert am
29.05.2018
Dokumentnummer
JWR_1963000717_19630920X01