(1)Absatz eins,Wenn mindestens ein benützter Fang vorhanden ist, kann für Häuser und für alle anderen Objekte (Stiegen), für die ein eigenes Kontrollbuch geführt wird, ein Objekttarif (Tarifpost I.2) verrechnet werden. Wenn mindestens ein benützter Fang vorhanden ist, kann für Häuser und für alle anderen Objekte (Stiegen), für die ein eigenes Kontrollbuch geführt wird, ein Objekttarif (Tarifpost römisch eins.2) verrechnet werden.